
Lexikon: Begriffe rund um den Pfandkredit
Pfandschein, Feingehalt, Beleihungswert: Hier stehen die Begriffe, die im Leihhaus vorkommen – kurz und verständlich erklärt. Fragen Sie uns gern, wenn etwas offen bleibt.
A
- Anlagemünze
- Münze, bei der das Edelmetall zählt, nicht die Sammlerseltenheit. Beispiele sind Krugerrand, Maple Leaf oder Wiener Philharmoniker. Der Wert richtet sich nach Feingewicht und Feingehalt. Siehe Münzen beleihen.
- Auslösen
- Sie zahlen die Kreditsumme samt Zinsen und Gebühr zurück und erhalten Ihr Pfand gegen Vorlage des Pfandscheins zurück. Das geht jederzeit innerhalb der Laufzeit, auch vorzeitig.
- Automatikuhr
- Uhr, deren Werk sich durch die Bewegung des Arms selbst aufzieht. Sie läuft nur, wenn sie regelmäßig getragen oder aufgezogen wird. Gegenstück: Quarzuhr.
B
- Beleihungswert
- Der Betrag, den wir Ihnen für Ihr Pfand auszahlen. Er liegt unter dem Verkaufswert, weil Verwahrung, Versicherung und das Risiko der Verwertung einkalkuliert sind. Wir nennen ihn Ihnen nach der Prüfung vor Ort.
- Box und Papiere
- Originalverpackung, Garantiekarte, Rechnung und Serviceheft einer Uhr. Sie belegen Herkunft und Ausführung und erhöhen den Beleihungswert spürbar.
- Bruchgold
- Beschädigter oder unvollständiger Goldschmuck – einzelne Ohrringe, gerissene Ketten, verbogene Ringe. Auch dafür zahlen wir, denn das Material bleibt wertvoll.
C
- Chronograph
- Uhr mit zusätzlicher Stoppfunktion, erkennbar an den Drückern neben der Krone und den kleinen Hilfszifferblättern.
- Chronometer
- Uhrwerk, das eine amtliche Gangprüfung bestanden hat, meist durch die Schweizer Prüfstelle COSC. Nicht zu verwechseln mit dem Chronographen.
D
- Diskretion
- Beim Pfandkredit fragen wir weder die Schufa ab noch verlangen wir Gehaltsnachweise oder Bankverbindungen. Mehr dazu unter Diskretion und Sicherheit.
E
- Echtzeitüberweisung
- Überweisung, die in wenigen Sekunden auf Ihrem Konto ist. Sie können sich die Darlehenssumme bei uns bar auszahlen lassen oder per Echtzeitüberweisung erhalten.
- Erstrechnung
- Die ursprüngliche Kaufrechnung eines Geräts. Bei Technik, Markenwerkzeug und Fahrrädern ist sie Voraussetzung für eine Beleihung, weil sie Eigentum und Alter belegt.
F
- Feingehalt
- Anteil des reinen Edelmetalls in einer Legierung, angegeben in Tausendsteln. 585 bedeutet 585 Teile Gold auf 1000 Teile Legierung, also 14 Karat. Schmuckgold reicht von 333 bis 916, Feingold hat 999.
- Feinunze
- Gewichtseinheit im Edelmetallhandel: eine Feinunze entspricht 31,1035 Gramm. Anlagemünzen und Barren werden in Feinunzen gehandelt.
G
- Gebühr
- Neben den Zinsen fällt eine Gebühr für Verwahrung und Versicherung an – bis 300 € Darlehen gesetzlich festgelegt, darüber 3 % des Kreditbetrags. Wie sich beides zusammensetzt, zeigt die Beispielrechnung.
- Gewerbeordnung § 34
- Die Vorschrift, nach der Pfandleiher eine behördliche Erlaubnis brauchen. Wir betreiben unser Gewerbe mit dieser Erlaubnis.
K
- Karat
- Bei Gold beschreibt Karat den Feingehalt (24 Karat = reines Gold).
L
- Lünette
- Der Ring um das Uhrenglas. Bei Taucheruhren ist er drehbar. Kratzer und Beschädigungen an der Lünette wirken sich auf den Wert aus.
M
- Mehrerlös
- Bringt die Pfandverwertung eines nicht ausgelösten oder nicht verlängerten Pfands einen Mehrerlös, steht dem Verpfänder dieser Überschuss innerhalb einer gesetzlichen Frist zu.
N
- Numismatik
- Die Münzkunde ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Geld und seiner Geschichte.
O
- Originalverpackung
- Der Karton, in dem ein Gerät geliefert wurde, mit Zubehör und Anleitung. Bei Handys, Tablets und Laptops ist sie Voraussetzung für eine Beleihung.
P
- Pfandkredit
- Ein Darlehen gegen Hinterlegung eines Wertgegenstands. Sie bleiben Eigentümer, es gibt keine Schufa-Abfrage und keine Rückzahlungspflicht im klassischen Sinn: Lösen Sie nicht aus, verwerten wir das Pfand. Alles dazu auf der Seite Pfandkredit.
- Pfandleiherverordnung
- Die Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher, kurz PfandlV. Sie regelt Zinsen, Fristen, Verwahrung und Versteigerung sowie die Gebühren für Darlehen bis 300 €.
- Pfandschein
- Ihr Beleg über das hinterlegte Pfand. Nur gegen Vorlage des Pfandscheins geben wir den Gegenstand heraus. Bewahren Sie ihn gut auf und melden Sie einen Verlust sofort.
- Punze
- Der eingeschlagene Stempel im Schmuck oder Besteck, der den Feingehalt angibt – zum Beispiel 585 im Ring oder 800 im Besteckgriff.
Q
- Quarzuhr
- Uhr, deren Werk von einer Batterie und einem schwingenden Quarz angetrieben wird. Sie geht sehr genau und braucht regelmäßig eine neue Batterie.
R
- Referenznummer
- Die Modellnummer einer Uhr, meist zwischen den Bandanstößen eingraviert. Zusammen mit der Seriennummer beschreibt sie die genaue Ausführung.
- Revision
- Die Wartung eines Uhrwerks: reinigen, ölen, Dichtungen tauschen. Eine kürzlich erfolgte Revision, belegt durch eine Rechnung, wirkt sich positiv auf den Wert aus.
S
- Schufa
- Auskunftei, die Daten zur Zahlungsfähigkeit sammelt. Beim Pfandkredit spielt sie keine Rolle: Wir fragen nichts ab und melden nichts – weder eine Anfrage noch einen Eintrag.
- Sterlingsilber
- Silberlegierung mit 925 Teilen Silber auf 1000 Teile. Erkennbar an der Punze 925. Wir beleihen massives Silber ab 800.
V
- Verlängern
- Zahlen Sie Zinsen und Gebühr, läuft der Pfandschein weitere vier Monate. Das können Sie beliebig oft wiederholen.
- Versteigerung
- Nicht ausgelöste oder nicht verlängerte Pfänder werden laut Pfandleiherverordnung öffentlich versteigert – bei uns im Südflügel des Kulturbahnhofs. Das betrifft weniger als zehn Prozent der hinterlegten Werte. Termine unter Versteigerungen.
- Verwahrung
- Die sichere Aufbewahrung Ihres Pfands. Alle Pfänder sind nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert.
Z
- Zinsen
- Der Preis für das geliehene Geld: 1 % je angefangenem Monat, festgelegt in der Pfandleiherverordnung. Ein Rechenbeispiel steht auf der Seite Gebühren.
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